Methode
Daten. Alle Bodenrichtwertzonen des Landes Brandenburg aus BORIS Brandenburg (OGC API der Landesvermessung) zu den Stichtagen 01.01.2022, 01.01.2023, 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026: 8.204 Zonen (2022), 8.249 Zonen (2023), 8.276 Zonen (2024), 8.128 Zonen (2025), 8.201 Zonen (2026). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke in einer Zone, in Euro je m² Grundstücksfläche, ermittelt von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen.
Auswahl Wohnbauland. Baureifes Land mit der Nutzung Wohngebiet (W, WS, WR, WA). Nicht berücksichtigt: Zonen mit Ergänzung außer Einfamilienhaus (zum Beispiel Mehrfamilienhaus, Wochenendhaus, Außenbereich), Reihenhaus-Bauweise, Uferzonen sowie Sanierungs- und Entwicklungsgebiete. Gewerbe, Misch- und Dorfgebiete, Acker, Wald und Bauerwartungsland sind ebenfalls nicht enthalten. Zum 01.01.2026 bleiben 1.755 Wohnbauland-Zonen. 220 von 413 Gemeinden haben mindestens eine; in 193 Gemeinden weisen die Gutachterausschüsse Bauland nur als Misch- oder Dorfgebiet aus, diese Werte nennen wir auf den Kreisseiten getrennt.
Niveau. Median aller Wohnbauland-Zonen einer Gemeinde, eines Kreises oder Raums. Jede Zone zählt einmal, unabhängig von ihrer Fläche.
Veränderung. Verglichen werden nur Zonen, die es in beiden Jahren gibt: gleicher Gutachterausschuss, gleiche Zonennummer, in beiden Jahren Wohnbauland mit gleicher Nutzungsart. Für jede Zone berechnen wir die Veränderung in Prozent, daraus den Durchschnitt (Grundlage der Ranglisten) und die Zahl gestiegener, gleicher und gesunkener Zonen. So verfälschen neue oder weggefallene Zonen den Vergleich nicht. Ranglisten der Gemeinden nur ab 3 vergleichbaren Zonen.
Zuordnung. Gemeinde und Kreis aus dem amtlichen Gemeindeschlüssel der Zone. Zonen, die mehrere Gemeinden berühren, zählen in jeder dieser Gemeinden, im Kreis und im Land aber nur einmal. Berliner Umland laut Liste des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg (Strukturraum nach dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion); Zonen mit Gemeinden in beiden Räumen zählen in keinem der beiden Räume.
Grenzen der Aussage. Bodenrichtwerte sind keine Kaufpreise einzelner Grundstücke und kein Gutachten. Viele Gutachterausschüsse lassen Werte unverändert, wenn zu wenige Verkäufe vorliegen; ein „gleich“ heißt daher nicht immer, dass sich der Markt nicht bewegt hat. Nicht berücksichtigte Zonen 2026 nach Grund: Misch- und Dorfgebiet 3.120, Ergänzung ASB 1.433, Nutzung G 396, Entwicklungszustand LF 245, Nutzung GE 203, Sanierungsgebiet 197, Nutzung SE 164, Ergänzung WO 122, Entwicklungszustand SF 118, Entwicklungszustand E 81, Ergänzung # 78, Ergänzung MFH 57, Nutzung GI 42, Nutzung SO 37, Entwicklungszustand R 31, Ufer-Zone (UG) 30, Nutzung S 24, Ergänzung FEH 23, Reihenhaus-Bauweise 22, Entwicklungsgebiet 9, Nutzung MK 8, Nutzung GB 3, Nutzung WB 3.
Programm und Rohdaten liegen vollständig bei uns vor; jede Zahl lässt sich aus den Download-Dateien nachrechnen.