Was ist mein Haus wert? Online-Rechner, Makler oder Gutachten im Vergleich
Ein Online-Rechner gibt eine erste Spanne, eine Makler-Einschätzung mit echten Vergleichsverkäufen den Angebotspreis. Ein Verkehrswertgutachten brauchen Sie vor allem bei Erbe, Scheidung, Finanzamt oder Gericht.
Online-Rechner, Makler oder Gutachten: Was reicht wofür?
Die drei Wege unterscheiden sich darin, wie genau sich jemand Ihr Haus ansieht und wer das Ergebnis anerkennt.
| Online-Rechner | Einschätzung durch einen Makler | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|---|
| Dauer | Wenige Minuten | Ein Termin vor Ort, danach die Auswertung | Beim Sachverständigen mehrere Wochen, beim Gutachterausschuss oft Monate |
| Kosten | Kostenlos | Kostenlos | Vollgutachten meist vierstellig, Kurzgutachten einige Hundert Euro |
| Genauigkeit | Grobe Spanne, Zustand und Besonderheiten fließen nur teilweise ein | Gut, wenn mit echten Vergleichsverkäufen begründet | Am gründlichsten, jeder Schritt nach Verordnung begründet |
| Vor Gericht und Finanzamt verwertbar | Nein | Nein | Ja, vom Gutachterausschuss oder von bestellten oder zertifizierten Sachverständigen |
| Geeignet für | Erste Orientierung | Angebotspreis und Verkaufsplanung | Erbe, Scheidung, Finanzamt, Gericht |
Wie genau ist ein Online-Rechner?
Ein Online-Rechner vergleicht Ihre Angaben zu Lage, Fläche, Baujahr und Zustand mit Daten, die der Anbieter selbst sammelt oder von Dienstleistern bezieht. Das Ergebnis ist laut Finanztip ein grober Schätzwert. Die neue Heizung, den feuchten Keller oder die Durchgangsstraße vor dem Haus erfasst er nur teilweise. Nutzen Sie ihn als Startpunkt, um spätere Zahlen einzuordnen. Weicht eine Makler-Einschätzung stark davon ab, fragen Sie nach dem Grund.
Was taugt die kostenlose Einschätzung eines Maklers?
Ein Makler besichtigt Ihr Haus, sieht Zustand und Grundriss und vergleicht es mit Verkäufen, die er aus seiner Arbeit oder aus Datenbanken kennt. Für Sie ist das kostenlos.
Offen gesagt: Für den Makler ist die Einschätzung der Weg zum Auftrag. Bezahlt wird er nur, wenn durch seine Arbeit ein Kaufvertrag zustande kommt (§ 652 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB). Finanztip weist darauf hin, dass Makler und Bewertungsportale vor allem Ihre Immobilie vermarkten wollen. Daraus entsteht eine Versuchung: Wer die höchste Zahl nennt, wirkt am attraktivsten. Wie die Provision verteilt wird, steht in Maklerprovision und Kosten beim Hausverkauf.
Woran erkennen Sie eine ehrliche Einschätzung?
- Vergleichsverkäufe statt Bauchgefühl: Der Makler nennt tatsächlich verkaufte Häuser aus der Umgebung und erklärt, warum Ihres darüber oder darunter liegt.
- Spanne mit Begründung: Sie bekommen eine Wertspanne und einen Vorschlag für den Angebotspreis, schriftlich und nachvollziehbar.
- Schwächen kommen auf den Tisch: das alte Dach, die Ölheizung, der Anbau ohne Genehmigung. Käufer finden sie ohnehin.
- Keine Zahl gegen Unterschrift: Die Einschätzung bekommen Sie, ohne sofort einen langen Alleinauftrag zu unterschreiben.
- Zweite Meinung: Liegt eine von drei Einschätzungen deutlich über den anderen, lassen Sie sich die Verkäufe zeigen, auf die sie sich stützt.
Die erste Preisspanne sehen Sie in zwei Minuten, kostenlos. Danach prüft ein Immobilienexperte aus Ihrer Region Lage und Vergleichsverkäufe und bespricht die Einschätzung mit Ihnen.
Kostenlos Wert ermittelnWann brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Preis, der sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen ließe, ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse (§ 194 Baugesetzbuch, kurz BauGB). Es lohnt sich, wenn andere dem Wert zustimmen müssen:
- Erbe: Ein Pflichtteilsberechtigter, der nicht Erbe ist, kann verlangen, dass der Wert des Nachlasses ermittelt wird, auf Kosten des Nachlasses (§ 2314 BGB).
- Scheidung: Im Zugewinnausgleich kann jeder Ehegatte verlangen, dass der Wert der Vermögensgegenstände ermittelt wird (§ 1379 BGB).
- Finanzamt: Ist der Wert für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu hoch angesetzt, weisen Sie einen niedrigeren nach, in der Regel per Gutachten des Gutachterausschusses oder eines bestellten oder zertifizierten Sachverständigen (§ 198 Bewertungsgesetz). Einspruch legen Sie binnen eines Monats ein.
- Gericht: Gerichte beauftragen laut Stiftung Warentest in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Was kostet ein Gutachten?
Die Honorare sind verhandelbar. Stiftung Warentest nennt für ein Standardgutachten Kosten ab 2.500 Euro. Der Sachverständigenverband BVS empfiehlt in seiner Honorarrichtlinie 2026 unverbindlich ein Honorar, das mit dem Wert steigt: bei 300.000 Euro 3.844 Euro, bei 400.000 Euro 4.082 Euro, bei 600.000 Euro 4.510 Euro, jeweils mit Umsatzsteuer. Zuschläge für Besonderheiten wie eingetragene Rechte und Fahrtkosten kommen hinzu. Ein Kurzgutachten beruht meist auf einer einfachen Besichtigung und kostet laut Sparkassen-Ratgeber einige Hundert Euro. Gerichte und Behörden erkennen es meist nicht an.
Ist der Gutachterausschuss günstiger?
Jeder Notar schickt dem Gutachterausschuss eine Abschrift des Kaufvertrags (§ 195 BauGB), daraus entsteht dessen Kaufpreissammlung. Eigentümer und Pflichtteilsberechtigte können dort ein Gutachten beantragen (§ 193 BauGB), die Gebühr richtet sich nach Landes- oder Ortsrecht und dem ermittelten Wert. In Mainz kostet ein Gutachten für ein bebautes Grundstück mit 500.000 Euro Wert 4.343,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Günstiger ist das also nicht unbedingt, oft aber langsamer: Heidelberg gibt vier bis sechs Monate an, Berlin mindestens ein Jahr.
Wie rechnen Gutachter: Vergleichswert, Sachwert oder Ertragswert?
Gutachter arbeiten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von 2021, die seit dem 1. Januar 2022 gilt. Welches ihrer drei Verfahren passt, richtet sich nach der Art des Hauses, den Gepflogenheiten am Markt und den verfügbaren Daten. Die Wahl muss begründet werden, Verfahren dürfen kombiniert werden (§ 6 ImmoWertV). Fragen Sie deshalb jeden, der Ihr Haus bewertet, mit welchem Verfahren er rechnet und woher seine Daten stammen.
- Vergleichswertverfahren: Der Wert wird aus tatsächlich gezahlten Preisen ähnlicher Objekte abgeleitet (§§ 24 bis 26 ImmoWertV). Dafür braucht es genug vergleichbare Verkäufe, etwa bei Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern einer Siedlung.
- Sachwertverfahren: Was Gebäude und Außenanlagen nach Abzug der Alterung noch wert sind, plus Bodenwert, angepasst mit einem Sachwertfaktor aus den Kaufpreisen der Region (§§ 35 bis 39 ImmoWertV). Für frei stehende Ein- und Zweifamilienhäuser veröffentlichen Gutachterausschüsse eigene Sachwertfaktoren.
- Ertragswertverfahren: Maßgeblich ist die marktüblich erzielbare Miete nach Abzug der Bewirtschaftungskosten, dazu der Bodenwert (§§ 27 bis 34 ImmoWertV). Es passt zu Häusern, die man wegen der Mieteinnahmen kauft, etwa Mehrfamilienhäusern.
Was sagt der Bodenrichtwert über Ihr Grundstück?
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in Euro pro Quadratmeter (§ 196 BauGB). Der Gutachterausschuss ermittelt ihn mindestens alle zwei Jahre für Zonen, in denen Grundstücke ähnlich genutzt werden. Er gilt für ein gedachtes, unbebautes Mustergrundstück mit den typischen Merkmalen der Zone (§ 13 ImmoWertV).
Den Wert Ihres Hauses zeigt er nicht: Gebäude, Zustand und Ausstattung stecken nicht darin. Auch Ihr Grundstück kann abweichen, etwa weil es kleiner, ungünstiger geschnitten oder lauter gelegen ist. Verbindlich ist er nicht. Er ist ein Baustein im Sach- und Ertragswertverfahren, für Sie ein Anhaltspunkt.
Jeder kann beim Gutachterausschuss Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB). Kostenlos geht es im Internet über BORIS-D unter bodenrichtwerte-boris.de, das die Werte der Gutachterausschüsse länderübergreifend zeigt, oder über das Portal Ihres Landes, etwa BORIS NRW. Eine schriftliche Auskunft, etwa für das Finanzamt, kostet laut Finanztip je nach Kommune etwa 15 bis 50 Euro.
Was bewegt den Wert wirklich und was weniger?
Welche Merkmale zählen, legt die ImmoWertV fest (§ 2 Abs. 3). Für ein Einfamilienhaus sind das vor allem:
- Lage: Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, Wohnlage und Umwelteinflüsse wie Lärm (§ 5 Abs. 4 ImmoWertV). Finanztip nennt sie einen der wichtigsten Faktoren.
- Zustand und Modernisierungen: Was wann erneuert wurde, vor allem Dach, Fenster, Heizung und Leitungen. Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern, mit der Gutachter rechnen (§ 4 Abs. 3 ImmoWertV).
- Energetische Eigenschaften: Die Verordnung nennt sie ausdrücklich. Käufer sehen sie im Energieausweis und denken an Heizkosten und anstehende Arbeiten.
- Grundstück: Größe, Zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, dazu Rechte und Lasten wie Wegerechte.
- Grundriss: Zahl und Zuschnitt der Zimmer, Bäder, Keller, Stellplätze. Wie gut sich die Räume nutzen lassen, sieht ein Käufer sofort, ein Rechner nicht.
- Marktlage: Zinsen, Nachfrage und Angebot. Gutachter berücksichtigen zuerst die allgemeinen Wertverhältnisse am Markt, dann die Merkmale des einzelnen Hauses (§ 6 Abs. 2 ImmoWertV).
Weniger zählt, was an Ihnen persönlich hängt. Der Verkehrswert wird ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse ermittelt (§ 194 BauGB). Die Jahre, in denen Ihre Kinder hier groß geworden sind, tauchen im Preis nicht auf. Eine Einbauküche wird im Kaufvertrag häufig als Inventar mit eigenem Betrag ausgewiesen, den Gutachterausschüsse wie der in Sachsen-Anhalt herausrechnen, wenn sie Hauspreise auswerten. Welche Arbeiten sich vor dem Verkauf lohnen, lesen Sie in Sanierung vor dem Hausverkauf.
„Die meisten Eigentümer glauben, die höchste Einschätzung sei die beste Nachricht, tatsächlich ist sie oft die teuerste“
Wer drei Einschätzungen einholt, gibt den Auftrag gern dem Makler mit der höchsten Zahl. Damit belohnt er oft den, der am wenigsten über Vergleichsverkäufe gesprochen hat.
Käufer richten sich nicht nach dieser Zahl. Sie vergleichen, ihre Bank bewertet selbst, und ein Haus, das zu teuer startet, steht lange im Netz. Am Ende bestimmt dann der Käufer den Preis. Ich rate deshalb, der Einschätzung zu folgen, die am besten begründet ist.
Warum liegen Angebotspreise über den echten Kaufpreisen?
In Immobilienportalen sehen Sie Angebotspreise, also Forderungen von Verkäufern. Die gezahlten Preise landen in der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, die nicht öffentlich zugänglich ist. Dazwischen liegt die Verhandlung. Eine Auswertung von ImmoScout24 mit beurkundeten Kaufpreisen des Dienstleisters Sprengnetter ergab für Eigentumswohnungen: Im Dezember 2025 lagen die gezahlten Preise bundesweit im Schnitt 5,8 Prozent unter den Angebotspreisen, in Köln 9,2 Prozent, in Leipzig gleichauf.
Ein zu hoher Einstiegspreis kostet mehr als ein paar Prozent Verhandlung. Finanztip warnt, dass ein überteuertes Haus zum Ladenhüter wird und bei langer Laufzeit der Eindruck entsteht, mit der Immobilie stimme etwas nicht. Eine spätere Preissenkung kann diesen Eindruck bestätigen. Setzen Sie den Angebotspreis so, dass er zu den Vergleichsverkäufen passt und Spielraum für die Verhandlung lässt.
Wie bereiten Sie die Bewertung vor?
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto genauer wird jede Einschätzung. Legen Sie bereit:
- Grundbuchauszug: Eigentümer, Rechte wie Wegerechte, eingetragene Grundschulden.
- Flurkarte: Grenzen und Größe des Grundstücks.
- Baupläne, Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung, auch für Anbauten und ausgebaute Dachgeschosse.
- Energieausweis: beim Verkauf ohnehin Pflicht.
- Liste der Modernisierungen mit Jahr, Art und Kosten, dazu Rechnungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Leitungen, Bad, Dämmung.
- Bekannte Mängel, etwa Feuchtigkeit im Keller. Offen angesprochen, fließen sie in die Einschätzung ein statt später in die Verhandlung.
- Mietverträge, falls das Haus ganz oder teilweise vermietet ist.
- Kaufvertrag oder Erbnachweis: Kaufdatum und Kaufpreis entscheiden mit, ob auf den Gewinn Steuer anfällt, siehe Spekulationsfrist beim Hausverkauf.
Wo Sie die Unterlagen bekommen, steht in Unterlagen für den Hausverkauf. Die Modernisierungsliste schreiben Sie an einem Abend, und jeder Käufer sieht daran, welche Ausgaben ihm erspart bleiben.
Geben Sie Fläche, Baujahr und Zustand ein und sehen Sie in zwei Minuten eine erste Spanne. Ein Immobilienexperte aus Ihrer Region prüft danach Lage und Vergleichsverkäufe und erklärt Ihnen, wie er auf seine Zahl kommt.
Kostenlos Wert ermittelnHäufige Fragen
Wie genau sind Online-Rechner für den Hauswert?
Sie liefern eine grobe Spanne. Die Anbieter vergleichen Ihre Angaben mit eigenen Daten und Daten von Dienstleistern. Was Ihr Haus von anderen unterscheidet, etwa eine neue Heizung, Feuchtigkeit im Keller oder eine laute Straße, erfassen sie nur teilweise. Für den Angebotspreis brauchen Sie eine Einschätzung von jemandem, der Ihr Haus gesehen hat und sich auf echte Vergleichsverkäufe stützt.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus?
Die Honorare sind verhandelbar. Stiftung Warentest nennt für ein Standardgutachten Kosten ab 2.500 Euro. Der Sachverständigenverband BVS empfiehlt in seiner Honorarrichtlinie 2026 unverbindlich zum Beispiel 4.082 Euro einschließlich Umsatzsteuer für ein Haus mit 400.000 Euro Wert, dazu Zuschläge für Besonderheiten und Fahrtkosten. Ein Kurzgutachten kostet laut Sparkassen-Ratgeber einige Hundert Euro, wird aber von Gerichten und Behörden meist nicht anerkannt.
Brauche ich für den Hausverkauf ein Gutachten?
Für einen gewöhnlichen Verkauf in der Regel nicht, Finanztip hält es für Verkäufer meist für unnötig. Sinnvoll ist ein Gutachten, wenn andere dem Wert zustimmen müssen: Miterben oder Pflichtteilsberechtigte, der Ehepartner im Zugewinnausgleich, das Finanzamt bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer oder ein Gericht. Für den Angebotspreis genügt eine gut begründete Einschätzung mit echten Vergleichsverkäufen.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
Kostenlos im Internet über BORIS-D unter bodenrichtwerte-boris.de oder über das Bodenrichtwertportal Ihres Bundeslandes. Außerdem kann jeder beim Gutachterausschuss Auskunft verlangen, eine schriftliche Auskunft kostet laut Finanztip je nach Kommune etwa 15 bis 50 Euro. Bedenken Sie: Der Bodenrichtwert gilt für ein gedachtes, unbebautes Grundstück mit den typischen Merkmalen der Zone. Den Wert Ihres Hauses zeigt er nicht.
Warum nennen Makler so unterschiedliche Werte?
Zum einen, weil die Einschätzung für den Makler der Weg zum Auftrag ist. Er wird nur bezahlt, wenn verkauft wird, und wer die höchste Zahl nennt, wirkt zunächst am attraktivsten. Zum anderen wegen der Daten: Wer Verkäufe aus der Nachbarschaft kennt, kommt zu anderen Ergebnissen als jemand, der Portalinserate vergleicht. Folgen Sie der Zahl mit der besten Begründung, nicht der höchsten.
Weitere Ratgeber
Sanierung vor dem Hausverkauf: Was sich lohnt und was nicht
Welche Arbeiten den Preis stützen, welche Käufer kaum bezahlen und welche Pflichten der neue Eigentümer hat.
Unterlagen für den Hausverkauf: Checkliste mit Bezugsquellen
Welche Dokumente Sie brauchen, wo Sie sie bekommen und was Pflicht ist, vom Grundbuch bis zum Energieausweis.
Maklerprovision und Kosten beim Hausverkauf: Wer zahlt was?
Wie die Maklerprovision seit 2020 geteilt wird und welche Kosten beim Verkauf auf Sie und auf den Käufer zukommen.